Hier die Seite Satzung.

§ 1 Untergliederung

Die Tennissparte ist eine funktionale Untergliederung des Turnverein Trappenkamp e.V. gemäß §§ 7 und 10 der Satzung des Turnverein Trappenkamp e.V.

§ 2 Zweck

Zweck der Sparte ist die Förderung des Tennissports. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, einschließlich sportlicher Jugendpflege.

§ 3 Grundsätze für die Tätigkeit der Sparte

Die Tennissparte ist an die Vereinssatzung des TVT e.V. gebunden. Ferner erkennt Sie die Satzungen des Tennisverbandes Schleswig-Holstein e.V.  und seiner übergeordneten Organe an. Alle Beschlüsse der Tennissparte dürfen den o.g. Ordnungen nicht widersprechen. Die Tennissparte unterstützt die Vereinsziele des TV Trappenkamp e.V.

§ 4 Aufgaben

1. Die Sparte erfüllt ihre Aufgaben durch:

         - Austausch der Erfahrungen seiner Mitglieder

         - Teilnahme an den Sitzungen des TV Trappenkamp

         - Unterrichtung seiner Mitglieder sowie des TVT-Vorstandes

         - Gewährleistung eines geregelten Trainingsbetriebes durch die Sparte

2. Die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel erhält die Tennissparte aus:

         - dem Spartenzuschuß des TV Trappenkamp

         - einen Sondermitgliedsbeitrag der Tennissparte

         - Zuschüsse vom TVT und von Verbänden (ggf. über den TVT)

         - Beihilfen der öffentlichen Hand (ggf. über den TVT)

         - Erlösen aus Veranstaltungen

         - Platznutzungsgebühren

         - zweckgebundenen Zuwendungen

         - Spenden

Die Höhe des Sondermitgliedsbeitrages, der Beitrag für kurzzeitige Mitglieder im Sinne des § 5 Satz 2 und 3 (Aufnahmegebühr, Entgelt für nicht geleisteten Arbeitseinsatz) wird von der Spartenmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt.

§ 5 Mitglieder

Mitglied in der Tennissparte ist, wer gem. § 4 TVT Satzung in den Verein aufgenommen wurde.

Kurzzeitige Mitgliedschaften zur Teilnahme an unserem Punktspielbetrieb werden auch Mitgliedern aus anderen Tennisvereinen durch Beschluss des Spartenvorstandes ermöglicht. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im TV Trappenkamp e.V ..

Über die Aufnahme in die Tennissparte eines neuen Mitgliedes entscheidet der Spartenvorstand und ist vollzogen mit der Aufnahme in die Mitgliederliste.

 § 6 Spartenleitung

1. Die Spartenleitung besteht aus:

         - dem/der Spartenleiter/in

         - dem /der stellv. Spartenleiter/in

         - dem/der Spartenkassenwart/in

         - dem/der Spartensportwart/in

         - dem/der Spartenjugendwart/in

         - dem/der Spartenschriftwart/in

         - dem/der Spartenplatzwart/in

         - dem/der Spartenfestwart/in

2. Die Spartenleitung wird von der ordentlichen Spartenmitgliederversamlung  auf 2 Jahre gewählt. In ungeraden Jahren stehen der Spartenleiter, der Kassenwart, der Jugendwart und der Schriftwart zur Wahl. In geraden Jahren werden die übrigen Mitglieder der Spartenvorstandes gewählt.

3. Die Spartenleitung vertritt die Sparte gegenüber dem TV Trappenkamp und den Tennisfachverbänden.

4. Die Spartenleitung beschließt über alle Obliegenheiten der Sparte, mit Ausnahme der Punkte, die der Spartenmitgliederversammlung vorbehalten sind.

5. Die Spartenleitung tagt regelmäßig. Die Beschlußfähigkeit ist bei Anwesenheit des Spartenleiters oder seines Stellvertreters sowie zwei weiteren Spartenleitungsmitgliedern gegeben.

§ 7 Spartenmitgliederversammlung

1. Die ordentliche Spartenmitgliederversammlung findet einmal jährlich vor der Hauptversammlung des TV Trappenkamp e.V. statt.

2. Die Spartenleitung kann außerordentliche Spartenmitgliederversammlungen einberufen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 % der stimmberechtigten Spartenmitglieder muß die Spartenleitung eine außerordentliche Spartenmitgliederversammlung einberufen.

Der Vorstand des TV Trappenkamp e.V. kann eine außerordentliche Spartenmitgliederversammlung einberufen.

3. Die Vorschriften des § 9 der Vereinssatzung des TVT gelten analog.

§ 8 Beurkundung von Beschlüssen

Die Beschlüsse der Spartenmitgliederversammlung und der Spartenleitung sind schriftlich niederzulegen. Das Protokoll ist von dem/der Schriftführer/in und dem/der Sitzungsleiter/in zu unterschreiben.

§ 9 Kassenprüfung

Die Tennissparte unterhält eine Spartenkasse. Die Kasse wird von dem/der Spartenkassenwart/in geführt. Alle Einnahmen und Ausgaben, die in Bargelderfolgen, müssen in einem Kassenbericht vermerkt sein. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird durch die Kontoauszüge belegt. Der Schatzmeister des TV Trappenkamp e.V. führt die Aufsicht über die Spartenkasse. Zwei von der Spartenmitgliederversammlung bestimmte Spartenkassenprüfer nehmen einmal jährlich vor der Spartenmitgliederversammlung eine Kassenprüfung vor. Die Spartenkassenprüfer haben das Recht, jederzeit Einblick in die Kassenbücher zu nehmen. Über das Prüfungsergebnis ist der Spartenmitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Den Kassenprüfern des TV Trappenkamp e.V. und dem Schatzmeister des TV Trappenkamp e.V. sind die Kassenbücher zwecks Prüfung auf Verlangen vorzulegen.

§ 10 Spartenordnungsänderungen

Spartenordnungsänderungen können nur durch die Spartenmitgliederversammlung beschlossen werden. Eine Spartenordnungsänderung bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der stimmberechtigten Spartenmitglieder.

Die Änderung ist durch die Mitgliederversammlung des TV Trappenkamp e.V. genehmigen zu lassen.

§ 11 Tennisanlage

Die Tennisanlage kann durch die Mitglieder der Tennissparte unter Einhaltung

         - der Satzung des TV Trappenkamp e.V.

         - der Spartenordnung der Tennissparte

         - und des zwischen der Gemeinde Trappenkamp und des TV Trappenkamp e.V. geschlossenen Überlassungsvertrages genutzt werden. Die Pflege der Anlage ist Pflicht aller Spartenmitglieder. Dafür hat jedes Spartenmitglied eine bestimmt Anzahl von Pflichtarbeitsstunden zu leisten. Wer die Arbeitsstunden nicht erfüllt, hat einen finanziellen Ausgleich zu leisten.

Die Anzahl der Arbeitsstunden und die Höhe des finanziellen Ausgleiches, bzw. eines anderen Ausgleiches,  wird von der Spartenmitgliederversammlung festgelegt.

§ 12 Organisation des Sportbetriebes

Jedes Mitglied der Tennissparte ist berechtigt, im Rahmen der von der Spartenleitung erstellten Ranglisten-, Spiel- und Platzordnung, die Tennisanlage ohne besonderes Entgelt zu nutzen. Die Ordnungen sind für alle Benutzer verbindlich.

§ 13 Inkrafttreten der Spartenordnung

Die Spartenordnung wurde am 18.03.96 von der ordentlichen Spartenmitgliederversammlung der Tennissparte des TV Trappenkamp e.V. beschlossen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung des TV Trappenkamp e.V. hat die Spartenordung der Tennissparte am 25.03.97 genehmigt. Sie tritt mit gleichem Datum in Kraft.

Die Spartenordung wird durch Aushang auf der Tennisanlage den Spartenmitgliedern der Tennissparte zur Kenntnis gebracht.

 

Nach oben